Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG erfasst und in Anhang II der Richtlinie 2008/57/EG aufgenommen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG erfasst und in Anhang II der Richtlinie 2008/57/EG aufgenommen.