Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht für die Verwendung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 Buchstabe a genannten Mitgliedstaat eingesetzt werden.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht für die Verwendung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 Buchstabe a genannten Mitgliedstaat eingesetzt werden.