Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl.