Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Bereitstellung von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind, das nicht in der Lage ist, mit dem Fahrzeug zu fahren.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Bereitstellung von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind, das nicht in der Lage ist, mit dem Fahrzeug zu fahren.