Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, die in der Kategorie "Fahrzeuge" des Anhangs 1 der Richtlinie 2008/57/EG fallen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, die in der Kategorie "Fahrzeuge" des Anhangs 1 der Richtlinie 2008/57/EG fallen.