Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Vorschriften gelten für alle Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind, und für alle Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Vorschriften gelten für alle Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind, und für alle Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.