Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat, in dem die Zulassung stattfindet.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat, in dem die Zulassung stattfindet.