Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführten Zulassungsverfahren eingesetzt werden.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführten Zulassungsverfahren eingesetzt werden.